Keramische Terrassenelemente und Keramik-Verbundplatten – Altbekanntes oder Neuland?
Neue Broschüre „vdw Mörtelsysteme - Planungshinweise zur Verlegung von Terrassenplatten mit keramischen Oberflächen“ soll weitergehende Informationen zu den aktuellen Regelwerken geben.
Für die Herstellung von Plattenbelägen auf Terrassen, welche mit einer keramischen Oberfläche ausgestattet sind, bietet die Keramik- und Baustoffindustrie unterschiedlichsten Produkte an. Neben den vollkeramischen Terrassenelementen – in der Regel 2 cm oder 3 cm dick – ist auch eine Vielzahl von verschieden, sogenannten Keramik-Verbundplatten erhältlich. Diese Platten bestehen aus einem Verbund zwischen einem Betonkern, welcher mittels einer Kontaktschicht kraftschlüssig mit einer keramischen Platte verbunden ist.
Für den Garten- und Landschaftsbau wurden mit der Neufassung der ZTV-Wegebau 2022 erstmals Regelbauweisen bezüglich der Verlegung von Keramischen Terrassenelementen definiert. Diese Regelbauweisen beschränken sich allerdings auf Keramische Terrassenelemente mit maximalen Kantenlängen von 100 cm für fußläufige Flächen, bzw. 60 cm für Flächen die mit einem PKW befahren werden. Hinweise zur Verlegung von Keramik-Verbundplatten sind in der ZTV-Wegebau 2022 nicht enthalten.
Unabhängig von verschiedenen Verlegempfehlungen der Plattenhersteller, stellt die GftK mit ihrer neuen Broschüre „Planungshinweise zur Verlegung von Terrassenplatten mit keramischen Oberflächen“ umfangreiche Informationen und Tipps für Planer und Verleger zur Verfügung.
Diese Hinweise finden sich nicht unbedingt in einschlägigen Regelwerken wieder, jedoch erachtet der Hersteller der vdw-Mörtelsysteme diese als wichtig und wertvoll, um qualitativ hochwertige Belagsflächen mit Keramischen Terrassenelementen und Keramik-Verbundplatten herzustellen.
Durch die über 30-jährige Erfahrung in diesem Bereich, wurde das Fachwissen hierzu gesammelt und in dieser Broschüre zusammengefasst.
Abrufen können Sie die Broschüre unter der Rubrik Downloads oder bei Ihren Baustoffberater im Fachhandel.